Umweltschutz

Kontrollwesen

Die Kantone sind für den Vollzug der Vorschriften des Umweltrechts in ihrem Kantonsgebiet zuständig.  Gemäss Umweltschutzgesetz arbeiten die Kantone dazu mit den Organisationen der Wirtschaft zusammen. Zur Wahrnehmung dieser Vollzugsaufgabe im lack- und farbenverarbeitenden Gewerbe wurde zwischen dem Kanton Bern und dem Verband bernisches Maler- und Gipsergewerbe (VBMG) eine Vollzugsvereinbarung geschlossen, mit welcher der Kanton dem VBMG die Durchführung der Kontrolle der Maler- und Gipserbetriebe im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern überträgt. Sobald der Vollzug der Betriebskontrollen im Maler- und Gipsergewerbe etabliert ist, soll für das holz- wie auch das metallverarbeitende Gewerbe eine vergleichbare Lösung getroffen werden.

Die inhaltlichen Anforderungen des Umweltschutzrechts sind im Anhang 1 (Handbuch zu den Betriebskontrollen) zur Vollzugsvereinbarung konkretisiert: